Tausendfüßler: ADFC erhebt erneut Einwendungen - ADFC Bonn/Rhein-Sieg

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. V.

Landkarte Neubau Tausendfüßler

Neubau Tausendfüßler © Straßen.NRW

Tausendfüßler: ADFC erhebt erneut Einwendungen

Radschnellweg wäre möglich – Einwendungsfrist endet an diesem Freitag

Der ADFC Bonn/Rhein-Sieg ist zuversichtlich, dass der Radschnellweg parallel des Tausendfüßlers noch realisiert werden kann. Weil die Autobahn GmbH des Bundes im noch laufenden Planfeststellungsverfahren die Forderung nach dem Radschnellweg weiterhin ignoriert, hat der Fahrradclub erneut Einwendungen bei der Bezirksregierung in Köln erhoben. Die Bezirksregierung ist Planfeststellungsbehörde. Ohne einen Planfeststellungsbeschluss gibt es für den Antragsteller, die Autobahn GmbH des Bundes, kein Baurecht.

„Die Autobahn GmbH hat auch im jetzt vorgelegten Klimagutachten versäumt zu untersuchen, wie viel Treibhaugas durch einen parallelen Radschnellweg vermieden werden könnte“, bemängelt Bernhard Meier, 2. Vorsitzender des ADFC Bonn/Rhein-Sieg. „Es ist ein Zeichen von absoluter Ignoranz gegenüber den immer greifbareren Folgen des Klimawandels, stur weiter auf Autobahnausbau zu setzen, als wären wir noch in den 1960er Jahren“, so Meier. „Jetzt ist die Ampel in Berlin gefordert, auch vom Verkehrsressort endlich einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu verlangen.“

Nach Ansicht des Fahrradclubs, der mehr als 7400 Mitglieder in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis vertritt, ist die einzig sinnvolle Linienführung für den Radschnellweg im Bonner Stadtgebiet die Trasse entlang der A565 mit der Rheinquerung auf der Bonner Nordbrücke. Die Strecke führt zwischen dem linksrheinischen und dem rechtsrheinischen Kreisgebiet von Alfter (Bahnhof Witterschlick) über Bonn-Endenich (Uni-Campus) nach Sankt Augustin (Fachhochschule), sowie bis Niederkassel und Troisdorf mit Verlängerungsoptionen nach Rheinbach und Siegburg. „Ohne den Radschnellweg wird die Chance auf eine echte Alternative zum Autoverkehr vertan und auf Jahre verbaut“, kritisiert Meier. Zuletzt hatte der neue NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer im Interview mit dem ADFC-Magazin Rückenwind angekündigt, mit allen Beteiligten in der Region über die Realisierungsmöglichkeiten des Radschnellwegs entlang der A565 zu sprechen.

Im laufenden Planfeststellungsverfahren hatte die Autobahn GmbH ein so genanntes Deckblattverfahren nachgeschoben. Darin enthalten waren einige Änderungen zu den bereits vor zwei Jahren eingereichten Planungen sowie ein bislang versäumtes Klimagutachten. Die Unterlagen im Deckblattverfahren lagen vom 12.9. bis 11.10.2022 öffentlich aus. Am 11.11. endet die Frist für Einwendungen.

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Zum Hintergrund: Seit 2017 fordert der ADFC den Bau eines Radschnellwegs entlang des Tausendfüßlers im Zuge der A 565. Für den Radschnellweg hatten sich die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis ebenfalls bereits 2017 ausgesprochen und eine Machbarkeitsstudie vorgelegt. 2020 hat der Rat der Stadt Bonn seine Forderung nach einem Radschnellweg erneuert.

Die Straßenbaubehörde (jetzt Autobahn-GmbH des Bundes, vorher Landesbetrieb Straßenbau NRW) hat den Zeitplan für den Start des Ausbaus der A565 im Bonner Stadtgebiet mit dem Teilprojekt Erneuerung des sogenannten Tausendfüßlers mehrfach verschoben. Inzwischen soll erst 2025 der Baubeginn erfolgen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für den parallelen Bau eines Radschnellwegs haben sich in der Zwischenzeit erheblich verbessert, weil im Mai 2020 in § 3 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes eine Verpflichtung für den Bund eingefügt wurde: „Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesautobahnen und Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen aus gewiesen sind, sind bedarfsabhängig durch den Träger der Straßenbaulast so zu bauen und zu unterhalten, dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann.“

Zudem ist die nach § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) anstehende Bedarfsplanüberprüfung seit Ende 2021 überfällig. „Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist; in die Prüfung sind die bei der Bedarfsplanung berührten Belange, insbesondere die der Raumordnung, des Umweltschutzes und des Städtebaus, einzubeziehen. Die Anpassung geschieht durch Gesetz.“

Seit 2020 ist auch ein Anbieter auf dem Markt, der eine neue innovative Lösung für aufgeständerte Radwege in Modulbauweise baut (https://www.urb-x.ch/).

Die im Planfeststellungsverfahren notwendige Anhörung zu den erfolgten 381 Einwendungen gegen den sechsspurigen Ausbau der Autobahn in diesem Abschnitt ist noch nicht erfolgt. Auch für das jetzt laufende sogenannten 1. Deckblattverfahren sind wiederum zahlreiche Einwendungen (Abgabefrist 11.11.2022) zu erwarten.
 

Im blauen Kasten auf dieser Seite finden Sie:

  • die aktuellen ADFC-Einwendungen A565-Deckblattverfahren vom 7.11.2022
  • ADFC-Einwendungen im 1. Planfeststellungsverfahren vom 30.10.2020
  • Pressemittteilung der DEGES vom 2.03.2021 (externer Link)
  • Pressemitteilung des Landesverkehrsministeriums vom 26.02.2021 (externer Link)

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