Schrecken ohne Ende oder Ende ohne Schrecken - ADFC Bonn/Rhein-Sieg

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. V.

Luftbild von der Adenauerallee, Bonn, rot eingefärbte Radstreifen deutlich erkennbar

Adenauerallee, Bonn © Stadt Bonn.webp

Schrecken ohne Ende oder Ende ohne Schrecken

Fortbestand Verkehrsversuch Adenauerallee ungewiss

Selbst der Bonner Generalanzeiger(GA) scheint des Themas Verkehrsversuch mit neuen Radstreifen auf der Bonner Adenauerallee langsam überdrüssig. Jedenfalls lieferte GA-Redakteur Richard Bongartz einen überraschenden Kommentar (26.11.), in dem er zu mehr Gelassenheit aufrief. Überraschend deshalb, weil der GA das Thema monatelang als Daueraufreger am Köcheln gehalten hatte. Und jetzt das: „Wer außerhalb der Rushhour unterwegs ist, gleitet heute schon angenehm durch ein Stück Stadt, das endlich Luft lässt – für Radfahrer, Fußgänger, den Blick aufs Uni-Hauptgebäude (auch wenn das gerade nicht so hübsch ist). Das ist erschaffene Lebensqualität, wie viele europäische Städte wie Paris es längst vormachen. Es braucht Mut zur Geduld. Auch beim Verkehr auf der Adenauerallee. Lass einfach mal laufen.“

Wie das weitere Vorgehen bei der vom neuen OB angekündigten Wiederherstellung der Kfz-Vierspurigkeit aussehen könnte, hatten wir bei der Bezirksregierung und der Stadt Bonn erfragt. Aus Köln kam vergleichsweise zügig eine Antwort: Weil die Stadt Bonn Mitte September 2025 den Verkehrsversuch Adenauerallee angeordnet habe, sei sie auch für seine vorzeitige Beendigung zuständig. Rechtlich liege die Anordnung bei der Verwaltung, doch da der Rat die Beschüsse gefasst und damit sein Rückholrecht gemäß Gemeindeordnung genutzt habe, müsste auch der Rat über eine Beendigung entscheiden.

Bei unserer Frage nach den Kosten eines Abbruchs des Verkehrsversuchs, hielt sich das Presseamt der Stadt Bonn sehr bedeckt. Zu den Kosten hieß es: „Der Oberbürgermeister hat einen Prüfauftrag erteilt; diese Ergebnisse gilt es abzuwarten.“ Straßenbauexperten rechnen für eine De- bzw. Neumarkierung mit Kosten von rund einer Million Euro. Die Frage, welche (Regress-) Kosten der Abbruch der wissenschaftlichen Begleitung verursachen könnte, spielte in der öffentlichen Debatte bislang noch keine Rolle. Das Presseamt berief sich auf Vertraulichkeit: „Beauftragte Firma und Preisgestaltung sind vertrauliche Vertragsbestandteile.“

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