Mit Poolnudel: Überholvorgänge ohne notwendigen Abstand werden wirksam unterbunden. Ohne Poolnudel: Häufige Überholvorgänge ohne erforderlichen Sicherheitsabstand. © Peter Lorscheid

„Mit oder ohne Poolnudel überholt werden: Ein Unterschied wie Tag und Nacht!“

 

ADFC fordert Einhaltung der Überholabstände durch Autofahrende

 

„Ob man mit oder ohne Poolnudel überholt wird, das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht“, sagt Peter Lorscheid, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC für den Rhein-Sieg-Kreis. „Doch leider können Radfahrende nicht immer mit einer Poolnudel unterwegs sein, denn meist braucht man den Gepäckträger für ‚richtige‘ Ladung. Und außerdem sind die Radwege dafür viel zu schmal!“.

Bei einem Ortstermin am 30.4.2022 auf der Melanbogen-brücke hat der ADFC die Probe auf’s Exempel gemacht. Radlerinnen und Radler mit und ohne Poolnudel fuhren über die Brücke, um das Verhalten am Kfz-Lenkrad zu beobachten: Wird überholt oder nicht, und wenn überholt wird, welcher Abstand zum Fahrrad wird eingehalten? Das Ergebnis: Wer ohne Poolnudel fährt, wird oftmals ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von hier (da außerorts) 2 m überholt, vor allem wenn Gegenverkehr kommt. Abstände von 1 m und darunter kommen immer wieder vor. Die Poolnudel hingegen sorgt für den richtigen Abstand: Das Kfz muss dann vollständig auf die Gegenfahrbahn ausweichen, hält damit den Sicherheitsabstand ein und sorgt für ein angenehmes Sicherheitsgefühl auf dem Fahrrad. Dies berichteten alle ADFC-Radlerinnen und -Radler übereinstimmend, die mit einer Poolnudel auf der Brücke unterwegs waren. 

Ein Überholabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts (wie auf der Melanbogenbrücke) beim Überholen eines Fahrrads ist seit 2020 in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben. Mit dieser Regelung soll für mehr Sicherheit beim Radeln gesorgt werden. Doch leider wird weiterhin häufig mit viel zu wenig Abstand überholt, sei es aus Unwissen um die nicht mehr ganz so neue Regelung oder aus Ignoranz. Die Konsequenz sind nicht unbedingt Unfälle, sondern Unsicherheit bei den Radfahrenden, sodass viele die betreffenden Strecken meiden oder das Fahrrad ganz stehen lassen. „Für die Verkehrswende ist das eine fatale Folge, denn oft handelt es sich bei den betroffenen Strecken ohne Radweg um für den Alltagsverkehr sehr relevante, wie auch bei der Melanbogenbrücke“, betont ADFC-Sprecher Lorscheid. Derartige Strecken fänden sich im Rhein-Sieg-Kreis in jeder Stadt zahlreiche, die Melanbogenbrücke sei nur ein besonders prominentes Beispiel.

Nicht alle seien beim Radfahren unerschrocken, so Lorscheid. „Um mehr Leute auf’s Rad zu bekommen, besteht aus unserer Sicht absoluter Handlungsbedarf – wir sollten nicht warten, bis ein schwerer Unfall infolge zu geringen Abstands passiert.“ Leider geschehe von Polizei und Kommunen in dieser Hinsicht viel zu wenig, beklagt er. Die Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema könne nicht allein dem ADFC überlassen bleiben. Der ADFC fordert die Kommunen und die Polizei hier zu deutlich mehr Aktivitäten auf, z.B. durch Pressemitteilungen, Transparente an den Straßen und gezielte Aufklärungsaktionen. „Dabei geht es aus unserer Sicht zunächst weniger um das Verhängen von Bußgeldern, sondern darum zu sensibilisieren und deutlich zu machen, dass Überholabstände jetzt auf dem Schirm der Verkehrsüberwachung sind – so wie Geschwindigkeitsübertretungen auch.“ 

Wo es dennoch dauerhaft zu Unterschreitungen der Überholabstände kommt, sollte aus Sicht des ADFC auch über das neue Verbotsschild zum Überholen einspuriger Fahrzeuge nachgedacht werden. „Denn hier könnte es den Autofahrenden nicht hinreichend ersichtlich sein, dass ein regelkonformes Überholen nicht möglich ist“, so Lorscheid. „Das Aufstellen des neuen Verkehrsschildes würde hier die notwendige Klarheit schaffen.“

Oben rechts im blauen Kasten finden Sie die Presseinformation 2022-04-30: Einhaltung der vorgeschriebenen Überholabstände - Unverzichtbar für die Sicherheit des Radverkehrs.

 

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