Radwege durch die Rheinaue: Aktueller Stand
Die Bezirksregierung Köln hat entschieden: Der Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die geplante Verbreiterung der Radwege durch die linksrheinische Rheinaue ist berechtigt.
Wenn die Stadt Bonn das Projekt weiter verfolgen will, muss die Verwaltung ihre Pläne nun überarbeiten und eine genehmigungsfähige Form vorlegen. Ein schwieriges Unterfangen, selbst wenn es gelingen sollte, eine Fristverlängerung im Rahmen des Förderprogramms "Emissionsfreie Innenstadt“ zu erlangen. Siehe hierzu auch unsere Pressemeldung.
Unberührt von dem Vorgang ist die Verbreiterung der Radwege auf der Beueler Seite. Der Naturschutzbeirat hatte hier keinen Widerspruch eingelegt und alle weiteren erforderlichen politischen Beschlüsse sind ebenfalls getroffen. Inwieweit angedrohte oder tatsächliche juristische Schritte seitens des Landschaftsarchitekten Hansjakob unter Bezug auf das Urheberrecht dennoch zu Verzögerungen oder einem Scheitern des Projekts führen könnten, entzieht sich unserer Kenntnis.