Mit Piktogrammketten auf schutzbedürftigen Radverkehr hinweisen - ADFC Bonn/Rhein-Sieg

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. V.

Piktogrammketten könnten – wie hier auf der Rheidter Straße – auf die besondere Schutzbedürftigkeit des Radverkehrs hinweisen. © Peter Lorscheid

Mit Piktogrammketten auf schutzbedürftigen Radverkehr hinweisen

(Februar 2024) ADFC-Sprecher Lorscheid fordert in Bürgerantrag umfassende Prüfung

Peter Lorscheid, Sprecher der ADFC-Ortsgruppe Nieder­kassel, hat in einem Bürger­antrag angeregt, die Einsatz­möglichkeiten von Fahrrad-Piktogrammketten in Nieder­kassel zu prüfen. Seit Anfang 2023 hat das Landesver­kehrs­ministerium durch einen Erlass ermöglicht, auf der Fahrbahn rechts in regelmäßigen Ab­ständen Fahrrad-Piktogramme anzubringen, auch dort wo das Anbringen von Schutzstreifen beispielsweise aus Platz­grün­den ausscheidet.

„Ich möchte, dass sich die Stadtverwaltung mit dieser Möglichkeit beschäftigt“, erläutert Lorscheid. Aus seiner Sicht gebe es in Niederkassel zahlreiche Straßenabschnitte, wo der Einsatz von Piktogrammketten in Frage komme. Dies betreffe vor allem Hauptstraßen und Routen mit hoher Netzbedeutung für den Radverkehr, wo eine straßenbegleitende Radver­kehrs­anlage nicht umsetzbar sei, beispielsweise aufgrund begrenzter Straßenbreiten, die die Anlage von Schutzstreifen nicht gestatten. Dies gelte insbesondere dort, wo vergleichsweise kurze Strecken ohne Radverkehrsanlage bestehen und diese durch die Piktogrammketten verbunden werden können, beispielsweise auf der Rheidter Straße in Mondorf oder auf der Deutzer Straße in Rheidt.

Zweck der Piktogramm-Ketten ist es, „den Kraftfahrzeugverkehr in besonderen Einzelfällen auf das Vorhandensein und die besondere Schutzbedürftigkeit des Radverkehrs hinzuweisen“, heißt es in dem Erlass wörtlich. Lorscheid stellt dazu klar: „Es geht mir mit meinem Antrag nicht darum, für alle von mir aufgeführten Streckenabschnitte Piktogrammketten zu fordern – sondern darum, dass die Verwaltung möglichst umfassend prüft, wo der Radverkehr angesichts feh­len­der Radwege besonders schutzbedürftig ist und Piktogrammketten helfen können.“

Neben den Strecken ohne Radweg kommen Piktogrammketten grundsätzlich auch dort in Frage, wo der Radweg nicht benutzungspflichtig ist oder der Gehweg für den Radverkehr – in Schrittgeschwindigkeit – freigegeben ist. „Hier richtet sich die Botschaft an Auto- und Rad­fahrende um zu verdeutlichen, dass Radverkehr auf der Fahrbahn erlaubt ist und bei höheren Fahrgeschwindigkeiten auch dort fahren sollte“, so Lorscheid. Dies gelte beispiels­weise für die Berliner Straße, deren für den Radverkehr freigegebene Gehwege nur Schritt­geschwindigkeit erlauben, wo aber Auto- wie Radfahrende häufig der Meinung seien, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn nicht erlaubt sei. Auch hier könne die Piktogrammkette für mehr Klarheit und Rücksicht bei allen Beteiligten sorgen.

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https://bonn-rhein-sieg.adfc.de/artikel/mit-piktogrammketten-auf-schutzbeduerftigen-radverkehr-hinweisen-1-2

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