Geplante Fahrradstraße Ückesdorf: Markierungen können bleiben
(01.11.2024) Stadt erarbeitet neue gerichtsfeste verkehrsrechtliche Anordnung für Fahrradstraßen
Die in der Straße „Auf den Steinen“ im Bonner Ortsteil Ückesdorf aufgestellten Verkehrszeichen und aufgebrachten Markierungen für die Fahrradstraße müssen nicht vollständig entfernt werden. Einen entsprechenden Antrag eines Anwohners – was völlig überflüssige Mehrkosten für die Stadt bedeutet hätte - hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 20. August 2024 der Stadt aufgegeben, die Verkehrszeichen zu entfernen. Dem ist die Stadt nachgekommen, indem sie die Fahrradstraßen-Beschilderung abgehängt und die Markierungen gelb überklebt hat. Der klagende Anwohner hatte dies in seinem Antrag als nicht ausreichend erachtet.
Wie das Verwaltungsgericht nun in einem weiteren Beschluss vom 18. Oktober 2024 festhält, ist die Stadt „der ihr auferlegten Verpflichtung durch das Abmontieren der Verkehrszeichen bzw. das Auftragen gelber Kreuze im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung bereits nachgekommen“. Darüber hinaus sei die Stadt nicht verpflichtet, die roten Randmarkierungen zu entfernen.
Die Verwaltung plant nun, die Fahrradstraße „Auf den Steinen“ mit einer verbesserten Begründung neu anzuordnen. Diese Möglichkeit hatte das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss offengehalten. Aktuell erstellt die Stadtverwaltung eine neue straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Fahrradstraße „Auf den Steinen.“ Im Anschluss sollen die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen für die weiteren neuen Fahrradstraßen überarbeitet werden.