Tausendfüßler: Planoffenlage geht in die Verlängerung
25. Januar 2023 - Die Offenlage im Rahmen der Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord wird wiederholt.
Konkret geht es um die Unterlagen der Planänderung im sogenannten „1. Deckblatt“. Das umfasst einen Erläuterungsbericht, einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Erläuterung zum landschaftspflegerischen Begleitplan und das Klimagutachten. Die Unterlagen waren bereits vom 12.09.2022 bis zum 11.10.2022 öffentlich einsehbar, wurden aber einen Tag früher als angekündigt von der Website der Bezirksregierung genommen. Klarer Formfehler!
Die Unterlagen sind jetzt vom 30.01. bis einschließlich 01.03.2023 erneut auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter https://url.nrw/planfeststellung_strassen und im Portal https://uvp-verbund.de/portal/ einsehbar. Wer noch Einwendungen zu diesen Unterlagen vorbringen will, kann diese innerhalb eines Monats nach der Offenlage, also bis zum 03.04.2023 einschließlich, bei der Anhörungsbehörde, das ist die Bezirksregierung Köln, oder bei der Stadt Bonn, schriftlich erheben.
Nach der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen im Jahr 2020 für den Ausbau der Autobahn auf je Fahrtrichtung drei Fahrstreifen plus Standstreifen (heute 2 Fahrstreifen, kein Standstreifen) waren 381 Einwendungen von Privaten, darunter vom ADFC, vom Radentscheid und der Gruppe Moratorium A565 sowie von Trägern öffentlicher Belange, darunter auch von der Stadt Bonn erfolgt.
Auch gegen das Klimagutachten und die weiteren im ersten Deckblattverfahren geänderten Unterlagen hat der ADFC (https://bonn-rhein-sieg.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/bonn/rhein-sieg/01-aktuelles/dokumente/ADFC-Einwendungen_A565-Deckblattverfahren20221107.pdf) ebenso wie die Stadt Bonn umfangreiche Einwendungen erhoben. Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln gab es bei der Offenlage im vergangen Herbst im Deckblattverfahren Einwendungen von 79 Bürgern und 17 von den Trägern öffentlicher Belange.
Das neu vorgelegte Klimagutachten geht nicht der naheliegenden Frage nach, wie viele Tonnen CO2 Emissionen durch aufs Fahrrad verlagerte Pkw-Fahrten eingespart werden könnten, wenn es denn dafür die Infrastruktur, also den parallelen von der Region geforderten Radschnellweg gäbe. Im Klimagutachten argumentiert die Autobahn GmbH nach dem alt bekannten Schema, mit unserem kleinen knapp zwei Kilometer langen Autobahnausbauabschnitt können wir das Weltklima doch nicht retten. Dabei fordert das Bundes-Klimaschutzgesetzes: „Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen“.
Der vom ADFC, Stadt und Kreis vorgeschlagene Radschnellweg ist eine weitgehend kreuzungsfreie Strecke zwischen Alfter (Bahnhof Witterschlick) über Bonn-Endenich (Uni-Campus) nach Sankt Augustin (Fachhochschule) mit Abzweigen nach Niederkassel und Troisdorf/Siegburg und nach Meckenheim/Rheinbach. Der Bedarf dafür wurde in einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen.