Radweg Beueler Rheinaue: Beschilderung sorgt für Probleme

 

ADFC schlägt verbesserte Ausschilderung vor und ruft zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf

 

Der ADFC Bonn/Rhein-Sieg sieht in der missverständlichen Ausschilderung der Baustelle in der Beueler Rheinaue den Hauptgrund für die dortigen Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr. Den pauschalen Vorwurf, alle Radler würden sich verkehrswidrig verhalten, weist der ADFC allerdings zurück.

„Die Wege in der Beueler Rheinaue sind für Fußgänger und Radfahrer freigegeben“, sagt Werner Böttcher, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC in Bonn. „Die Sperrungen betreffen momentan lediglich den im Umbau befindlichen Radweg. Der verbleibende Weg parallel zum Radweg ist weder gesperrt, noch als reiner Fußweg beschildert. Dort darf man also Radfahren, mit der entsprechenden Rücksichtnahme.“ Der ADFC bedauert, dass sachlich fehlerhafte Berichterstattung das Klima in der Rheinaue zusätzlich verschärft hat.

Um die Unklarheiten und damit mögliche Konflikte zu reduzieren, schlägt der ADFC vor, den verbleibenden Weg als „Gehweg, Radfahrer frei“ eindeutig zu beschildern. Dadurch hat der Fußverkehr Vorrang und Radfahrende sind verpflichtet, Rücksicht zu nehmen. Wichtig ist, dass diese Ausschilderung auch an allen Zufahrten im Mittelteil aufgestellt wird. Aktuell fehlt eine Ausschilderung dort, wodurch es ebenfalls zu Konflikten aufgrund unklarer Wegeführung kommt. Einige Beschilderungen suggerieren sogar, dass die Rheinaue selbst komplett für Fußgänger gesperrt wäre.

Wer als Radfahrer weiterhin zügig fahren möchte, kann über die Umleitung ausweichen. Dafür muss diese allerdings aus allen Zufahrtsrichtungen klar erkennbar sein und im Verlauf der Umleitung auch durchgängig eindeutig beschildert werden. Dies ist aktuell weder von Norden noch von Süden kommend der Fall.

Bernhard Meier, 2. Vorsitzender des ADFC-Kreisverbandes, ruft ausdrücklich zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf: „Auch wenn die Wege das Radfahren in der Beueler Rheinaue weiterhin erlauben, ist es natürlich selbstverständlich, dass aufgrund des geringeren Platzangebotes ganz besondere Rücksicht auf Fußgänger genommen werden muss.“

 

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