Neue Verkehrsführung auf Oxfordstraße voraussichtlich rechtswidrig - ADFC Bonn/Rhein-Sieg

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. V.

Neue Verkehrsführung auf Oxfordstraße voraussichtlich rechtswidrig

Das Eilverfahren von sechs Bürgern und ADFC Bonn/Rhein-Sieg gegen die Verkehrsregelung auf der Oxfordstraße in Bonn war erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Köln hat am 28. Oktober der Stadt aufgetragen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen

In einer Pressemitteilung machte das Gericht deutlich, dass die Stadt Bonn bei ihrer Entscheidung zur Einführung von vier Autofahrspuren und zur Umleitung des Radverkehrs über den Friedensplatz „die Belange des Radverkehrs nicht ausreichend berücksichtigt“, habe. „Insbesondere hat sie die von ihr aufgrund einer zweitägigen Verkehrszählung festgestellte Mehrbelastung nicht ins Verhältnis zur verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit der Oxfordstraße und der bereits zuvor bestehenden Stauproblematik gestellt.“ Zudem habe die Stadt die angebliche neue Gefahrenlage für den Radverkehr, der zu einem Verbot des Radverkehrs auf Teilstücken der Oxfordstraße geführt hat, nicht ausreichend begründet.

Sechs Bürger und der ADFC hatten beim Verwaltungsgericht im Sommer eine einstweilige Verfügung gegen die Maßnahmen auf der Oxfordstraße und der Adenauerallee beantragt. In beiden Fällen kritisieren die Bürger und der ADFC, dass auf beiden Straßen teilweise der Radverkehr ganz verboten wird und es auf den beschilderten Ausweichrouten zu erheblichen Gefährdungen kommt. Auch dort, wo der Radverkehr nun statt auf einer breiten Fahrrad- oder Umweltspur auf einem Schutzstreifen neben zwei Autospuren abgewickelt wird, kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Sicherheit. Die Maßnahmen auf der Oxfordstraße wurden nun in Zuge des Eilverfahrens durch das Gericht als „voraussichtlich rechtswidrig“ eingestuft; eine Entscheidung im Verfahren zur Adenauerallee ist noch nicht gefallen. Der Dank des ADFC gebührt den von den Maßnahmen betroffenen Privatpersonen, die durch ihre Bereitschaft zu klagen und ihren großen damit verbundenen Einsatz diesen Erfolg vor Gericht erst möglich gemacht haben, aber auch allen, die durch ihre Spende die Durchführung des Verfahrens finanziell unterstützt haben.

Der ADFC begrüßt die Entscheidung des Gerichts und appelliert an die Stadt, die rechtliche Auseinandersetzung nicht durch eine Beschwerdeführung beim Oberverwaltungsgericht fortzusetzen. „Unabhängig davon erwarten wir, dass sie der Entscheidung des Gerichts vollumfänglich nachkommt und zügig mitteilt, wann und wie sie den ursprünglichen Zustand auf der Oxfordstraße wiederherstellen wird“, sagte ADFC-Kreisvorsitzender Peter Lorscheid. „Die Stadt hat eine Gefährdung der Radfahrer durch die Umleitung über den Friedensplatz im Mischverkehr mit den Bussen eine zusätzliche Gefährdung in Kauf genommen, ohne dass der Autoverkehr davon profitiert hat“, so Lorscheid. Denn die vierspurige Verkehrsführung des Autoverkehrs in Richtung Kennedybrücke auf wenigen Hundert Metern endet in Höhe des Friedensplatzes, wo der Autoverkehr wieder auf eine Spur zusammengeführt wird. Die Hoffnung, dass der Verkehr flüssiger läuft, habe sich nicht bewahrheitet, so Lorscheid. 

Dabei sehe die Stadt selbst andere Möglichkeiten, den Verkehr besser zu führen, ohne Radverkehr auf Teilabschnitten zu verbieten und die Sicherheit beim Radfahren zu beeinträchtigen. „In seinem Beschluss zitiert das Verwaltungsgericht aus der Variantenprüfung der Stadt zur Oxfordstraße, wonach die Ampelphasen der Kreuzung am Stadthaus einen wesentlichen negativen Beitrag zum Staugeschehen leisten“, so der Verkehrspolitische Sprecher des ADFC in Bonn, Wolfgang Utehs. In der städtischen Variantenprüfung urteilt die Stadt Bonn über die Kreuzung am Stadthaus, „dass das Ampelprogramm an diesem komplexen Knoten, an dem sowohl Kfz-, als auch Stadt- und Straßenbahnströme, Fuß- und Radverkehr sowie Linksabbiegebeziehungen abgewickelt werden müssen, den Stau auslöst.“ Oberbürgermeister Guido Déus habe selbst von einen Reallabor gesprochen, in dem Maßnahmen auch zurückgenommen werden, wenn sie nicht sinnvoll sind. „Über mögliche Alternativ-Maßnahmen, die den Radverkehr nicht als Problem sehen, sondern als Teil der Lösung berücksichtigen, sind wir gerne bereit zu sprechen“, so Utehs. 

Für Detailverliebte hier der Link zum Gerichtsbeschluss

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