
ADFC, Radentscheid und Klagende: Stadt soll Gerichtsentscheidung befolgen
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die die neue Verkehrsführung an der Oxfordstraße für rechtswidrig erklärt hat, kündigt die Stadt an, Beschwerde einreichen und die angeordnete Rücknahme aussetzen zu wollen.
Die Stadt Bonn kündigt an, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln Beschwerde einlegen zu wollen, nachdem dieses die Verkehrsführung an der Oxfordstraße als offensichtlich rechtswidrig eingestuft hat. Grund hierfür war vor allem, dass die Stadt keine ausreichende Faktengrundlage vorlegen konnte. Aber auch, wenn die Eignung geprüft werden würde, „wäre insbesondere zu ermitteln, welche Auswirkungen die Verlagerung des ‚Flaschenhalses‘ (in Fahrrichtung Ost) nur um eine einzige Kreuzung auf den Verkehrsfluss haben wird.“ (VG Köln). Im Grunde ist das genau die Frage, die seit Monaten unbeantwortet bleibt. Gelegenheit, die Maßnahme zu begründen, gab es in erster Instanz mehr als genug. Auch die Verkehrsdaten der Stadt (Bluetooth-Messungen) und von Google, aufbereitet von bundesstaustadt.de, zeigen: Seit der Umwandlung der Fahrradspur sind die Reisezeiten stadteinwärts nicht gesunken. Mehr Spuren vor einer Engstelle entlasten den Verkehr ganz offensichtlich nicht. Auch nach mehreren Monaten hat es die Stadt, weder öffentlich noch vor Gericht, geschafft, anderslautende Zahlen zu präsentieren. Wir gehen davon aus, dass dies daran liegt, dass die behaupteten positiven Effekte schlicht nicht existieren.
Wir erwarten deshalb, dass die Stadt den Beschluss jetzt umsetzt. Laut einem Sprecher des Verwaltungsgerichts müssen die Ummarkierungen „unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern, aber mit sofortiger Wirkung“ erfolgen (zitiert im General-Anzeiger). Dass die Stadt zugleich prüfen lässt, den Beschluss bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auszusetzen, sprich die Gelbmarkierungen nicht zurückzunehmen, solange nicht endgültig entschieden ist, wäre genau eine solche Verzögerung. Wir erwarten, dass die Stadt nicht auf Zeit spielt und den Gerichtsbeschluss jetzt respektiert. Nicht ohne Grund sind wir den Weg des Eilverfahrens gegangen.
Die Beschwerde halten wir für ein schwieriges Signal, und sie passt nicht zum offiziellen Narrativ, Dinge auszuprobieren und, wenn sie sich als nicht zielführend erweisen, auch wieder zurückzunehmen. Trial and Error heißt auch, einen Irrtum zu korrigieren. Stattdessen scheint die Verwaltung um jeden Preis einige Meter Zweispurigkeit verteidigen zu wollen, und das trotz angespannter Haushaltslage. Laut einer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz kosten die unnötigen Maßnahmen an Oxfordstraße und Adenauerallee schon heute mehr als 170.000 Euro (Verfahrenskosten, die nun nochmal deutlich ansteigen dürften, sowie Arbeitsaufwand in der Verwaltung nicht einmal mit einberechnet).
Die Entscheidung des Gerichts wäre ein guter Anlass gewesen, das Experiment zu beenden. Stattdessen blicken wir nun auf einen mutmaßlich langen, teuren und komplizierten Rechtsstreit. Dazu kommt aus unserer Sicht, sofern die Markierungen bleiben, in der dunklen Jahreszeit eine zusätzliche Gefährdung der Menschen, die durch ihre Entscheidung, das Rad zu nehmen, die Verkehrskrise schon heute entscheidend abmildern. Schutzstreifen auf stark befahrenen Straßen gelten nicht ohne Grund als problematisch: Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer zeigen, dass dort der vorgeschriebene Überholabstand häufig unterschritten wird. Genau das beobachten wir nun wieder regelmäßig an der Oxfordstraße.
Gespräche begrüßen wir natürlich weiterhin, sie ersetzen aber nicht die Umsetzung des Gerichtsbeschlusses.







