Weitere Förderung für Lastenräder
Ab dem 1. Oktober wieder Förderung für E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert ab dem 1. Oktober wieder E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr. Ab sofort können auf Basis der neuen E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Höchstfördersumme wurde auf 3.500 Euro pro Rad erhöht, um größere E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die besonders schwere und großvolumige Lasten transportieren können, besser zu fördern. Die Förderquote beträgt weiter 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Mehr Infos