Und es kommt doch: Reformiertes Straßenverkehrsgesetz - ADFC Bonn/Rhein-Sieg

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. V.

Und es kommt doch: Reformiertes Straßenverkehrsgesetz

Novelle stärkt Verkehrssicherheit und Lebensqualität in den Gemeinden

Bundestag und Bundesrat haben sich am 12. Juni im Vermittlungsausschuss über die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geeinigt und einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt. Dem stimmte am 14. Juni zunächst der Deutsche Bundestag und wenig später der Bundesrat zu. Im Bundestag hatten CDU und AfD gegen den Gesetzentwurf gestimmt, im Bundesrat aber stimmten auch die unionsgeführten Bundesländer zu. Mit dem Kompromiss werden neben der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs die Ziele Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung neu im Gesetz verankert.

Damit bekommen die Kommunen mehr Flexibilität bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken. Allerdings müssen sie weiterhin Gefährdungslagen nachweisen, um Einschränkungen des motorisierten Verkehrs durchzusetzen. Die Vision Zero, also das Ziel null Verkehrstote, fehlt nach wie vor im Gesetz. Der ADFC hat sich seit Jahren für die Modernisierung des StVG eingesetzt, um den Kommunen mehr Spielräume für die fahrradfreundliche Gestaltung von Straßen zu verschaffen.
 
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Es ist gut, dass Bundesländer und Bundestag nach monatelangem Ringen nun einen tragfähigen Kompromiss für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefunden haben. Die Modernisierung des StVG ist essenziell, damit Städte und Dörfer ohne übertriebene bürokratische Hürden Radwege einrichten und Tempo 30 anordnen können. Die Novelle stärkt damit zugleich die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität in den Gemeinden.“
 
Das veraltete Straßenverkehrsgesetz war in erster Linie auf den flüssigen Autoverkehr ausgelegt. Es führte in der Praxis dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren oftmals nicht umgesetzt werden konnten. Die Reform des StVG war im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart. Im November hatte der Bundestag eine Neufassung des StVGs bereits beschlossen, die im Bundesrat von den Ländern jedoch überraschend abgelehnt wurde. Mit der jetzt doch verabschiedeten Reform ist auch die Grundlage für die notwendige Änderung der Straßenverkehrsordnung gelegt.
 


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