Kurz notiert: - ADFC Bonn/Rhein-Sieg

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. V.

Kurz notiert:

Datenschutz schützt Falschparker

Auf Radwegen parken darf man, auf Radwegen Parkende fotografieren aber nicht -  das scheint zumindest die Auffassung der bayerischen Datenschützer zu sein. Wer in Bayern Falschparker auf Radwegen fotografiert und diese der Polizei meldet, verstößt laut Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) gegen den Datenschutz und riskiert ein Bußgeld von 100 Euro. Selbst die Weiterleitung solcher Fotos auch nur an die Polizei, sei ein rechtswidriges Verhalten und nur bei "berechtigtem Interesse" gestattet. Sicher und ohne Hindernisse auf Radwegen fahren zu dürfen zählt laut LDA offenbar nicht dazu - siehe taz vom 23. März 2022.
 


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