ADFC Bonn/Rhein-Sieg als Umweltvereinigung anerkannt - ADFC Bonn/Rhein-Sieg

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. V.

ADFC Bonn/Rhein-Sieg als Umweltvereinigung anerkannt

ADFC Bonn/Rhein-Sieg ist jetzt nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt. Das Gesetz ermöglicht Verbandsklagen.

Damit kann er als Verein gegen Verwaltungsentscheidungen Rechtbehelfe einlegen. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen ist die Umsetzung der EG-Richtlinie für die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) in nationales Recht. Erst nach Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU wurde Ende 2006 das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Bundestag verabschiedet. Gegen umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Infrastrukturmaßnahmen und Industrieanlagen kann eine Vereins- bzw. Verbandsklage erhoben werden. Dafür muss der Klagende nicht unmittelbar persönlich betroffen sein. Anerkannte Umweltvereinigungen können als Sachwalter von Natur und Umwelt Klage erheben. Schließlich können bedrohte Arten, schützenswerte Pflanzen und das Klima nicht selbst vor Gericht ziehen.
Für die Anerkennung als Umweltvereinigung nach UmwRG ist das Landes- bzw. Bundesumweltministerium zuständig.

Eine Liste der anerkannten Verbände gibt es hier.
 


https://bonn-rhein-sieg.adfc.de/artikel/adfc-bonn-rhein-sieg-als-umweltvereinigung-anerkannt

Bleiben Sie in Kontakt